Beihilfe-Info

Infos zu Beihilfe- und Rentenangelegenheiten (des Ehepartners)

Die beigefügten Links geben Antwort auf eine Reihe von Fragen, die unsere Mitglieder bewegen. Sollte einer der Links nicht ausreichend Antwort geben, bitten wir um Nachricht über info@spuka.de.

1. Allgemeine Informationen

Auf der Seite der Finanzverwaltung NRW erhält man sowohl allgemeine wie auch spezielle Informationen rund um die Beihilfe:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/beihilfe-0
Es sind auf der Seite eine Reihe Merkblätter zu verschiedenen Sachverhalten wie auch Antragsformulare erhältlich.

2. Beihilfeverordnung und Verwaltungsvorschrift

Auf der Seite der Finanzverwaltung sind die jeweils aktuelle Beihilfeverordnung und auch die entsprechende Verwaltungsvorschrift einsehbar:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2720100122084631587
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=65520161014171061855
Bitte im oberen Bereich der jeweiligen Seite auf den aktuellen Stand der Vorschriften achten.

3. Beihilfe-App

Ab 9. April 2018 gibt es die neue Beihilfe-App. Für die Nutzung dieser App muss man sich registrieren lassen. Der Link für Informationen über diese App:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/beihilfe-nrw-app
Es bleiben aber – wie bislang – neben der Beihilfe App – zum Einreichen der Beihilfe auch die bislang üblichen Formulare, siehe Nr. 4

4. „Normale“ Auftragsformulare für die Beihilfe

Auf der Seite der Finanzverwaltung sind der Beihilfe-Antrag und der Kurzantrag erhältlich:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/beihilfeantrag_lang.pdf
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/beihilfeantrag_kurz.pdf
Die entsprechenden Textfelder der Formulare kann man nach dem Herunterladen (PC) ausfüllen.

5. Vollmachten (Beihilfe und allgemeine Vollmacht zur Versorgung

Wir empfehlen dringend eine Vollmacht für ein bzw. mehrere Familienmitglieder bei der Beihilfestelle zur Regelung der Versorgungs- und Beihilfeangelegenheiten sowie zur Änderung des Überweisungsweges einzureichen. Entsprechende Formulare gibt es bei der Finanzverwaltung:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/beih_vollmacht.pdf
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/ok_vollmacht.pdf
Wir regen an, dem Ehepartner und einem weiteren Familienmitglied die Vollmacht zu erteilen. Bitte an eine Dokumentation denken (Zweitschrift, Aktenhaltung).

6. Beihilfe und Kur, Reha-Maßnahmen

Die Finanzverwaltung hält eine Reihe Informationsbroschüren zur Kur- und Reha-Maßnahmen bereit, erhältlich über diese Seite:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/rehabehandlungen
Siehe rechts auf der Seite, „Information Downloads“.

7. Beantragung der Rente des Ehepartners

Es gibt eine Reihe von Gesetzen, die mittelbar im Zusammenhang mit der Beihilfe stehen können, unter anderem das Sozialgesetzbuch Band V (Gesetzliche Krankenversicherung):
Vor der Beantragung der Rente des Ehepartners sollte man die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 8 SGB V kennen. Informationsbroschüren sind u. a. bei der Deutschen Rentenversicherung erhältlich, z. B.:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Auch der DBB (Deutsche Beamtenbund) meldet sich hier zu Wort:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/gesetzesaenderung-zur-krankenversicherung-der-rentner-kvdr-antraege-auf-pruefung-der-versicherungspf.html

Die neue Osnabrücker Zeitung hat hier vor einiger Zeit einige Artikel veröffentlicht:

https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/930471/9-10-regelung-entschaerft-das-aendert-sich-fuer-rentner
Wir regen an, sich rechtzeitig mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners in Verbindung zu setzen.

Meldung des PKV-Verbands am 05.12.2018:

https://www.pkv.de/presse/meldungen/gesetzgeber-erleichtert-beihilfeberechtigten-rentnern-den-wechsel-in-die-pkv/